Wie erfolgt die Anmeldung für die weiterführende Schule zur 7. Klasse?
Der Übergang von der Primarstufe in die Jahrgangsstufe 7 der Sekundarstufe I ist ein herausfordernder Schritt im Leben einer Schülerin oder eines Schülers. Bitte begleiten Sie Ihr Kind gut dabei. Um Sie in diesem Schritt bestmöglich zu unterstützen, werden im Folgenden die wesentlichen Schritte und Bedingungen zum Übergangsverfahren in die 7. Klasse dargestellt und erläutert.
Kein Probejahr mehr am Gymnasium
Zum Übergangsverfahren in das Schuljahr 2026/2027 werden nun die geänderten Aufnahmebedingungen mit der Feststellung der Eignung für das Gymnasium vollständig umgesetzt. Das bedeutet, dass Ihr Kind nur an ein Gymnasium wechseln kann, wenn es seine Eignung nachweist. Damit ist gemeint, dass Ihr Kind bereits in der 6. Klasse sprachliche, mathematische und personale Kompetenzen zeigt, die für ein Weiterlernen am Gymnasium ab Klasse 7 notwendig sind. Diese Eignung kann entweder durch die Förderprognose nachgewiesen werden oder durch das Bestehen des Probeunterrichts.
| Datum | Anliegen |
| bis 24.01.2026 | Verbindliches Beratungsgespräch mit den Eltern an der Grundschule |
| 30.01.2026 | Aushändigung der Förderprognose und des Formulars zur Anmeldung an die weiterführende Schule und ggf. zum Probeunterricht am Gymnasium mit dem Zeugnis |
| 09.02.2026 – 10.02.2026 | Anmeldung zum Probeunterricht am Gymnasium zur Eignungsfeststellung bei Notensumme unter 14 in der Förderprognose |
| 20.02.2026 | Probeunterricht am Gymnasium |
| 05.03.2026 – 12.03.2026 | Anmeldung an der Erstwunschschule, Angabe von Zweit- und Drittwunschschule möglich |
| 10.06.2026 | Versand der Bescheide über Aufnahme oder Nichtaufnahme an Erst- bzw. Zweit- oder Drittwunschschule |
| bis 22.06.2026 | Anmeldung an der durch das Schulamt angebotenen Schule der gewünschten Schulart, wenn keine der drei Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen kann |
| bis 24.06.2026 | Versand der Zuweisungsbescheide des Schulamts an die Eltern |
Die Eignungsfeststellung für das Gymnasium wird in Teil 1 der Förderprognose ausgewiesen, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache die Notensumme 14 aus den Noten des zweiten Halbjahres der 5. Klasse und des ersten Halbjahres der 6. Klasse nicht überschritten wird. Falls Sie Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden möchten, obwohl die Eignung durch die Notensumme auf der Förderprognose nicht festgestellt wurde, müssen Sie Ihr Kind freiwillig am 9. oder 10. Februar 2026 für einen Probeunterricht am 20. Februar 2026 bei der zuletzt besuchten Grundschule oder Gemeinschaftsschule anmelden. Dies gilt auch für Kinder, deren Geschwister bereits an einem Gymnasium beschult werden.
Der Probeunterricht ist eine Eignungsfeststellung und findet grundsätzlich an einem Gymnasium des Bezirkes statt, in dem die zuletzt besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule gelegen ist. Er wird berlinweit einheitlich durchgeführt und umfasst schriftliche Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen, die für einen Lernerfolg am Gymnasium erforderlich sind. Detaillierte Informationen zum Ablauf des Probeunterrichtes können Sie den FAQs entnehmen. Den abschließenden Bescheid über die Eignung bzw. Nichteignung, der von der Schulaufsichtsbehörde ausgestellt wird, bekommen Sie zu Beginn des Anmeldezeitraumes durch die zuletzt besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule ausgehändigt.
Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom 5. bis 12. März 2026. In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben.
Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden. Bei der Anmeldung am Gymnasium mit einer Notensumme über 14 – berücksichtigt werden die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache aus den Zeugnissen des zweiten Halbjahres der 5. Jahrgangsstufe und des ersten Halbjahres der 6. Jahrgangsstufe – muss der Anmeldung die Bescheinigung über den bestandenen Probeunterricht beiliegen.
Eine Ausnahme im Übergangsverfahren stellt die Gemeinschaftsschule dar, da hier das Grundprinzip des langen gemeinsamen Lernen gilt. Dies umfasst vor allem den bruchlosen Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I an derselben Schule. Besucht Ihr Kind die Primarstufe einer Gemeinschaftsschule, verbleibt ihr Kind im Wechsel von der 6. zur 7. Jahrgangsstufe, ohne dass Sie weitere Schritte unternehmen müssen an der Schule. Die Erstellung einer Förderprognose und eines Anmeldebogens ist nur dann vorgesehen, wenn Sie im Übergang einen Wechselwunsch an eine andere weiterführende Schule haben und diesen in der Schule geltend machen. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Wahl einer anderen weiterführenden Schule als Erst-, Zweit- oder Drittwunsch auf dem Anmeldebogen den Anspruch auf den Schulplatz in der 7. Jahrgangsstufe an Ihrer bisherigen Gemeinschaftsschule verlieren und regulär am Übergangsverfahren teilnehmen.

